MIETBEDINGUNGEN HEYBALLOON (Sabrina Schöne) 

Geltungsbereich

Diese Mietbedingungen gelten für sämtliche von HeyBalloon vermieteten Gegenstände, insbesondere für Hüpfburgen, Maskottchen, Bierzeltgarnituren, Stehtische, Hussen, Leuchtbuchstaben, Shiny Walls, Backdrops, Ballonständer, Rundbögen, Herzgestelle, Dekorationsgestelle sowie sonstige Mietartikel.

Vertragsschluss

Ein Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung des Mieters per WhatsApp, E-Mail, SMS, Kleinanzeigen-Nachricht oder auf anderem elektronischem Weg zustande.

Mit seiner Buchungsbestätigung erkennt der Mieter diese Mietbedingungen an.

Individuelle Vereinbarungen

Individuelle Vereinbarungen zwischen HeyBalloon und dem Mieter haben Vorrang vor diesen Mietbedingungen.

Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen zu Mietdauer, Abhol- und Rückgabezeiten, Lieferungen, Auf- und Abbauleistungen, Preisen, Kautionen oder sonstigen besonderen Absprachen.

Individuelle Vereinbarungen können schriftlich per WhatsApp, E-Mail, SMS, Kleinanzeigen-Nachricht oder auf anderem elektronischem Weg getroffen werden.

Soweit individuelle Vereinbarungen von diesen Mietbedingungen abweichen, gehen die individuellen Vereinbarungen vor.

Mietpreis und Zahlung

Es gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise.

HeyBalloon ist berechtigt, Anzahlungen oder Kautionen zu verlangen.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der vollständige Mietpreis spätestens bei Übergabe fällig.

Stornierung

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen.

Es gelten folgende Stornierungsbedingungen:

bis 28 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei
27 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Mietpreises
ab 13 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Mietpreises

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass HeyBalloon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Krankheit, schlechtes Wetter, Ausfall von Gästen, Absage der Veranstaltung oder sonstige Umstände aus der Sphäre des Mieters begründen keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung.

Sonderregelung für Hüpfburgen bei Schlechtwetter

Hüpfburgen können abweichend von den allgemeinen Stornierungsbedingungen kostenfrei storniert werden, wenn am Vormittag des Miettages aufgrund der Wetterlage eine sichere Nutzung voraussichtlich nicht möglich ist.

Die Entscheidung hierüber trifft HeyBalloon auf Grundlage der aktuellen Wettervorhersagen.

Maßgeblich ist, ob für den überwiegenden Teil des vereinbarten Nutzungszeitraums anhaltender Regen, Starkregen, Gewitter oder vergleichbare Witterungsverhältnisse vorhergesagt werden.

Kurze Regenschauer oder zeitlich begrenzte Niederschläge berechtigen nicht zur kostenfreien Stornierung.

Bereits ausgelieferte oder abgeholte Hüpfburgen können aufgrund späterer Wetteränderungen nicht kostenfrei storniert werden.

Pflichten des Mieters

Der Mieter hat die Mietgegenstände pfleglich und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Der Mieter hat alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, um Schäden, Verlust oder außergewöhnliche Verschmutzungen zu vermeiden.

Eine Weitergabe oder Untervermietung an Dritte ist nur mit Zustimmung von HeyBalloon zulässig.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet vom Zeitpunkt der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe für sämtliche Schäden, Verluste, fehlende Teile, außergewöhnliche Verschmutzungen sowie Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

Normale Gebrauchsspuren gelten nicht als Beschädigung.

Beschädigungen, Verluste, außergewöhnliche Verschmutzungen oder erforderliche Reparaturen werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Hierzu zählen insbesondere Materialkosten, Reinigungskosten, Reparaturkosten, Arbeitszeit, Transportkosten sowie Kosten externer Dienstleister.

Kann ein Mietgegenstand aufgrund einer Beschädigung oder Verschmutzung nicht oder nur eingeschränkt weitervermietet werden, ist HeyBalloon berechtigt, zusätzlich einen nachweisbaren Mietausfall geltend zu machen.

Lieferung, Abholung und Rückgabe

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort.

Erfolgt die Rückgabe nicht wie vereinbart oder muss HeyBalloon den Mietgegenstand aufgrund einer verspäteten, unterbliebenen oder verweigerten Rückgabe selbst abholen, trägt der Mieter sämtliche hierdurch entstehenden Kosten nach tatsächlichem Aufwand.

Hierzu zählen insbesondere Fahrtkosten, Arbeitszeit, Transportkosten und sonstige Aufwendungen.

Zusätzlich verlängert sich die Mietdauer bis zur tatsächlichen Rückgabe oder Abholung.

Kann der Mietgegenstand aufgrund einer verspäteten Rückgabe nicht oder nur eingeschränkt weitervermietet werden, ist HeyBalloon berechtigt, den hierdurch entstandenen Mietausfall geltend zu machen.

Der Mieter hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt vollständig verpackt, zugänglich und transportbereit ist.

Besondere Regelungen für Backdrops, Ballonständer und Dekorationsgestelle

Backdrops, Ballonständer, Rundbögen, Herzgestelle, Dekorationsgestelle und vergleichbare Mietgegenstände können, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, bis zu sieben Kalendertage beim Mieter verbleiben.

Eine längere Mietdauer bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Erfolgt die Rückgabe nicht spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach Übergabe, gerät der Mieter automatisch in Verzug.

HeyBalloon ist berechtigt, die Mietgegenstände in diesem Fall beim Mieter abzuholen oder abholen zu lassen.

Die hierdurch entstehenden Kosten werden dem Mieter nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Rückgabe und Prüfung

Die Mietgegenstände sind vollständig, sauber und im gleichen Zustand wie bei der Übergabe zurückzugeben.

HeyBalloon ist berechtigt, die Mietgegenstände nach Rückgabe eingehend zu prüfen.

Schäden, Verschmutzungen oder Fehlmengen können auch dann geltend gemacht werden, wenn diese nicht unmittelbar bei der Rückgabe festgestellt werden.

HeyBalloon ist berechtigt, Schäden, Verschmutzungen oder Fehlmengen innerhalb von 14 Tagen nach Rückgabe geltend zu machen.

Besondere Regelungen für Hussen

Hussen sind frei von außergewöhnlichen Verschmutzungen zurückzugeben.

Nicht entfernbare Flecken, Brandlöcher, Beschädigungen, Verfärbungen, Wachsreste, Farbrückstände oder vergleichbare Beeinträchtigungen gelten als Schaden.

Erforderliche Reinigungs-, Reparatur- oder Ersatzkosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Besondere Regelungen für Maskottchen

Maskottchen sind pfleglich zu behandeln.

Außergewöhnliche Verschmutzungen, starke Geruchsbelästigungen, Beschädigungen, gelöste Nähte, Risse oder sonstige Schäden werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Hierzu zählen insbesondere Reinigungsarbeiten, Reparaturen und erforderliche Arbeiten durch Schneidereien oder Fachbetriebe.

Besondere Regelungen für Hüpfburgen

Hüpfburgen dürfen ausschließlich auf geeigneten Untergründen verwendet werden.

Das Ziehen über Asphalt, Pflaster, Schotter oder vergleichbare Oberflächen ist untersagt.

Schuhe, Tiere, Feuer, Grillgeräte, scharfe Gegenstände oder sonstige beschädigende Gegenstände sind auf der Hüpfburg nicht erlaubt.

Wird während der Mietdauer Regen vorhergesagt oder ist aufgrund der Wetterlage absehbar, dass Niederschläge auftreten werden, empfiehlt HeyBalloon, die Hüpfburg vorsorglich abzubauen und bis zum Ende des Regens trocken im Innenbereich zu lagern.

Nach Ende der Niederschläge kann die Hüpfburg wieder aufgebaut und genutzt werden.

Der Mieter ist verpflichtet, zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden durch Nässe zu vermeiden.

Die Hüpfburg sowie die Unterlegplane sind vollständig trocken zurückzugeben. Ein bloßes Abwischen genügt nicht.

Die Unterlegplane ist gereinigt zurückzugeben.

Entstehen durch feuchte Rückgabe, feuchtes Einrollen, mangelhafte Trocknung, Stockflecken, Schimmelbildung, Geruchsbildung oder sonstige Feuchtigkeitsschäden Reinigungs-, Reparatur- oder Wiederherstellungskosten, haftet der Mieter hierfür nach tatsächlichem Aufwand.

Haftung von HeyBalloon

Die Nutzung sämtlicher Mietgegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.

Für die ordnungsgemäße Nutzung sowie die Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben während der Mietdauer ist ausschließlich der Mieter verantwortlich.

HeyBalloon haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.